Hallo.

Herzlich willkommen in meiner Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie!

Ich bin approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Außerdem verfüge ich über die Qualifikation zur Durchführung von Gruppentherapien.

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Praxisangebot

In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren. Beginnt die Therapie vor dem 21. Geburtstag, kann sie auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden.

Ich verstehe mich als Begleiter, der dabei hilft, einen individuell passenden Weg zu beschreiten.

Leistungsangebot

Ich biete Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen als Einzel- und/oder Gruppentherapie beispielsweise bei:

  • ADHS
  • Anpassungsstörungen
  • Angststörungen
  • Autismus
  • emotionalen Störungen des Kindesalters
  • depressiven Störungen
  • Essstörungen
  • psychosomatischen Beschwerden
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Traumafolgestörungen
  • Zwangsstörungen

Zudem begleite ich Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie / Geschlechtsinkongruenz / Transidentität (offizielle Diagnose noch Geschlechtsidentitätsstörung).

Wie läuft eine Behandlung ab?

Nach Anmeldung und Terminvereinbarung finden zunächst psychotherapeutische Sprechstunden statt. Diese sollen die Frage klären, ob der Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht und somit eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Anschließend finden Probesitzungen, sogenannte probatorische Sitzungen, statt [...]

Wobei kann ich als Psychotherapeut helfen?

Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene in Situationen geraten, aus denen sie weder allein noch durch die Unterstützung ihres sozialen Umfeldes wieder herausfinden. Daraus kann erhebliches Leid entstehen, welches sich durch psychotherapeutische Mittel reduzieren [...]

Kostet das was und was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Kurz gesagt: Ja, es kostet etwas. Allerdings werden die Kosten für Psychotherapie für gesetzlich Versicherte von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hier genügt das Mitbringen der Versichertenkarte zum Ersttermin und zum jeweils ersten Termin im neuen Quartal [...]

Kontakt

Du kannst bzw. Sie als Eltern/Bezugspersonen können mich auf verschiedenen Wegen erreichen, um einen Termin zu vereinbaren:

Im Notfall

Bei Gefahr für Leib und Leben: Notruf 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Kinder- und Jugendpsychiatrie Merseburg: 03461 27 48 10

Wie läuft eine Behandlung ab?

Nach Anmeldung und Terminvereinbarung finden zunächst psychotherapeutische Sprechstunden statt. Diese sollen die Frage klären, ob der Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht und somit eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Anschließend finden Probesitzungen, sogenannte probatorische Sitzungen, statt, um herauszufinden, ob die „Chemie“ zwischen den Patient*innen und mir als Behandler stimmt. Das ist wichtig, weil die Beziehung ein wichtiger Faktor für die Wirksamkeit einer Psychotherapie ist. In dieser ersten Phase wird eine Diagnose gestellt sowie gemeinsam Therapieziele und ein Behandlungsplan erarbeitet. Je nach Ausmaß und Entwicklung der Beschwerden wird schließlich eine Kurz- oder Langzeittherapie durchgeführt, welche zuvor bei der Krankenkasse beantragt werden muss.

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden die Eltern regelhaft in die Behandlung einbezogen. Je jünger die Kinder sind, desto mehr Elternarbeit ist sinnvoll. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass ich als Psychotherapeut der Schweigepflicht unterliege. Das heißt, was besprochen wurde, wird vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt grundsätzlich auch gegenüber den Eltern.

Eltern haben jedoch aufgrund ihres Erziehungsrechts einen Anspruch auf Informationen. Jugendliche mit der nötigen Einsichts- und Urteilsfähigkeit (ab etwa 14 Jahren) können über ihre Angelegenheiten zunehmend selbst entscheiden. Das heißt, sie können z. B. eigenständig festlegen, ob sie in Psychotherapie gehen wollen und welche Informationen an die Eltern oder andere weitergegeben werden dürfen. Ausnahmen bestehen, wenn Jugendliche sich selbst (Suizidalität, schwere Selbstverletzungen) oder andere gefährden oder von anderen gefährdet werden. Dann kann ich zum Wohle der Patient*innen oder weiterer beteiligter Personen von der Schweigepflicht abweichen. Generell bin ich bestrebt, einen offenen Umgang mit problematischen Themen zu erreichen und das Für und Wider mit allen Beteiligten zu besprechen. Was nicht angesprochen wird, kann nicht Teil der Therapie werden. Allerdings respektiere ich auch diese Entscheidung.

Wobei kann ich als Psychotherapeut helfen?

Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene in Situationen geraten, aus denen sie weder allein noch durch die Unterstützung ihres sozialen Umfeldes wieder herausfinden. Daraus kann erhebliches Leid entstehen, welches sich durch psychotherapeutische Mittel reduzieren lässt.

Typische Anliegen sind Selbstwertprobleme, sozialer Rückzug, Niedergeschlagenheit, Hoffnungslosigkeit, Selbstmordgedanken, selbst verletzendes Verhalten, andauernde Ängste, traumatische Erlebnisse, körperliche Beschwerden ohne organischen Befund, quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen und Tics, Einnässen/Einkoten, Schlafprobleme, anhaltende Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen, Konzentrationsstörungen, aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten, schulische Probleme oder Essstörungen. Dabei kann ich als Psychotherapeut zunächst einmal durch Gespräche, Bilder oder im Spiel herausfinden, worum es genau geht.

Durch die Anwendung von Methoden und Übungen kann ich anschließend dabei helfen, ausufernde Gefühle wie Ängste, Trauer, Wut oder innere Leere angemessen zu regulieren und auszudrücken, unangemessene Verhaltensweisen abzubauen sowie schädliche Gedanken zu identifizieren und durch förderliche Gedanken zu ersetzen.

Als Verhaltenstherapeut gehe ich dabei grundsätzlich davon aus, dass psychische Beschwerden durch bewusste und unbewusste Lernprozesse entstanden sind und wieder verlernt werden können. Ein Patentrezept, welches für alle gleichermaßen wirksam ist, gibt es dabei nicht. Vielmehr ist es notwendig, die Individualität eines jeden auch bei der Lösungssuche zu berücksichtigen. Medikamente gibt es bei mir nicht. Die darf nur ein Arzt oder eine Ärztin verschreiben.

Kostet das was und was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Kurz gesagt: Ja, es kostet etwas. Allerdings werden die Kosten für Psychotherapie für gesetzlich Versicherte von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hier genügt das Mitbringen der Versichertenkarte zum Ersttermin und zum jeweils ersten Termin im neuen Quartal. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler*innen erhalten regelmäßig Rechnungen über die erbrachten Leistungen. Beihilfeberechtigten werden die Kosten für Psychotherapie ebenfalls erstattet. Die dafür nötigen Unterlagen erhalten Sie von der Beihilfestelle. Zum Erstgespräch werden diese noch nicht benötigt. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ihrer Krankenversicherung ab. Sie sollten sich rechtzeitig über die Rahmenbedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer Versicherung erkundigen.

Zum Erstgespräch bringen gesetzlich Versicherte bitte die Versichertenkarte des Kindes oder Jugendlichen mit. Sollte es ambulante oder (teil-)stationäre Vorbehandlungen gegeben haben, bringen Sie bitte auch Befunde oder Abschlussberichte dieser Behandlungen mit.